top of page

AGB

Jorge Reyes c/o Home of Coaching

Stargarder Str. 12 A

10437 Berlin

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Jorge Reyes und der zu behandelnden Person als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten im Falle der Vermittlung der Behandlung an selbstständige BehandlerInnen oder Unterbeauftragte ebenso für diese.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich die zu behandelnde Person telefonisch oder schriftlich an Jorge Reyes zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

  2. Die Bestätigung durch Jorge Reyes per E-Mail erfolgt regelmäßig innerhalb einer Woche nach Eingang des Online-Formulars.

  3. Jorge Reyes ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die Jorge Reyes aufgrund der Spezialisierung nicht behandeln kann oder darf oder ihn die Behandlung in Gewissenskonflikte bringen können.

 

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

  1. Jorge Reyes erbringt seine Dienste gegenüber der zu behandelnden Person in der Form, dass er die vertragliche Beziehung zum Behandelnden regelt, so dass die oder der Behandelnde ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Psychotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie bei der zu behandelnden Person anwendet.

  2. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet die zu behandelnde Person nach eigenen Befindlichkeiten frei, nachdem er durch Jorge Reyes über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit die zu behandelnde Person nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die behandelnde Person befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entspricht.

  3. Die Sitzungsteilnahme an einer Einzelsitzung oder einem Coaching ist grundsätzlich nur möglich, sofern die zu behandelnde Person nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet.
    Mit Inanspruchnahme einer Beratung oder eines Coachings bzw. der Buchung einer Sitzung erklärt die zu behandelnde Person, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Behandlung.

  4. Jorge Reyes behält sich vor, die Leistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 1 und 2 BGB zu erbringen. Die Belehrung über den Widerruf erfolgt regelmäßig in der Rückbestätigung an die zu behandelnde Person per e-Mail.

 

§ 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien

  1. Die zu behandelnde Person möge bitte bedenken, dass der vereinbarte Sitzungstermin ausschließlich für sie oder ihn reserviert ist und ihr oder ihm hierdurch in der Regel Wartezeiten erspart bleiben, hinzu kommt das Erfordernis einer langwierigen individuellen Sitzungsvorbereitung. Sollte die zu behandelnde Person einen gebuchten Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so muss sie ihn daher spätestens 48 Stunden vor dem eigentlichen Termin schriftlich (per E-Mail oder Textnachricht) absagen, damit Jorge Reyes die für die zu behandelnde Person vorgesehene Zeit anderweitig verplanen kann.

  2. Nach dieser Frist fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75 % des vereinbarten Sitzungspreises an. Dies gilt nicht, sofern die zu behandelnde Person an der Versäumnis des Termins kein Verschulden trifft und er das Jorge Reyes gegenüber unverzüglich schriftlich nachweist (etwa durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, das die Teilnahme-Unfähigkeit zum Sitzungszeitpunkt bescheinigt) oder der zu behandelnden Person der Nachweis gelingt, dass Jorge Reyes ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

  3. Sollte die behandelnde Person verhindert sein, die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin zu erbringen, so kann Jorge Reyes für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  4. Im Falle einer Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.

  5. Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Klienten oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 10 Minuten beträgt.

  6. Jorge Reyes kann naturgemäß keine Garantien für Sitzungsresultate gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen.

  7. Kündigt Jorge Reyes aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens von einigem Gewicht während des Sitzungszeitraumes, so hat die behandelte Person den durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstandenen Schaden zu tragen, mithin die volle Vergütung zu entrichten, soweit der zu behandelnden Person der Nachweis nicht gelingt, dass Jorge Reyes ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

§ 5 Vergütung

  1. Jorge Reyes hat für seine eigenen sowie die vermittelten Dienste Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die Sätze, die beim telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mündlich bestätigt wurden. Das Sitzungshonorar wird ebenfalls in der durch Jorge Reyes versandten Terminbestätigung fixiert.
    Sonderabsprachen mit Firmen sind möglich. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen. Psychotherapeutische Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

  2. Die Zahlung der Sitzungsgebühr kann vorab per Überweisung oder nach Vereinbarung auch per Rechnung im Anschluss an die Sitzung(en) erfolgen.
    Die Sitzungsgebühr ist grundsätzlich sofort nach terminiertem Sitzungsende fällig, im Falle der vereinbarten Rechnungslegung gilt jedoch das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel, i.d.R. wird eine Zahlungsfrist von 5 Werktagen gewährt.

  3. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist beginnt ein Mahnprocedere. Ab der 2. Mahnung wird neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 € geltend gemacht.

  4. Ratenzahlungen sind nur nach Absprache möglich.

  5. Die Stornierungsgebühr ist nach terminiertem Sitzungsende sofort fällig.

 

§ 6 Honorarerstattung durch Dritte

  1. Soweit die zu behandelnde Person Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 5 hiervon nicht berührt. 

  2. Soweit Jorge Reyes der zu behandelnden Person über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 5 Absatz a und beschränkt sich der Umfang der Leistungen nach § 3 b) nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

  3. Jorge Reyes erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

 

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung

  1. Jorge Reyes behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der zu behandelnde Person Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung derer. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse der zu behandelnden Person erfolgt und anzunehmen ist, dass die zu behandelnde Person zustimmen wird.

  2. Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn Jorge Reyes auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

  3. Jorge Reyes und beauftragte Behandelnde führen Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Der zu behandelnden Person steht eine Einsicht in diese Handakte, abgesehen von der Kopie seines Terminsbestätigungsformulars, nicht zu; er oder sie kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.

 

§ 8 Urheberrecht

Sämtliche durch Jorge Reyes Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen – soweit nicht anders gekennzeichnet – unserem Urheberrecht. Eine Weiterverwendung, Reproduktion, Weitergabe – egal welcher Art, auch auszugsweise oder mündlich – erfordert die schriftliche Einverständniserklärung durch Jorge Reyes.

 

§ 9 Dienstleistungen von Drittanbietern

Jorge Reyes haftet nicht für die Vermittlung von Kontakten zu Drittanbietern außerhalb der angebotenen Dienstleistungen. Dies gilt nicht für den Fall von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

 

§ 10 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.

bottom of page